Die Arbeit befaßt sich mit den rechtlichen Grundlagen der zunehmend bedeutsamen Nutzung der Windenergie. Ausgehend von der Rechtsentwicklung seit 1988 werden die einzelnen Stufen der Planung von Windkraftanlagen (Raumordnung - Landesentwicklung - Gebietsentwicklung - Bauleitplanung) dargestellt. Die planungsrechtliche Untersuchung zeigt, daß Legislative und Exekutive zunehmend die Grundlagen für die «Bündelung» von Windkraftanlagen an den für eine Nutzung der Windenergie geeigneten Stellen im jeweiligen Plangebiet schaffen. Die sich an die planungsrechtliche Untersuchung anschließende Prüfung sonstiger Vorschriften, die der Genehmigung eines windkraftbezogenen Vorhabens entgegenstehen können, belegt, daß - je nach Standort der Windkraftanlage(n) - die unterschiedlichen Rechtsbereiche tangiert werden, z.B. das Naturschutzrecht, das Straßenrecht oder auch das Seerecht. Quelle:
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